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Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in den Präsenzunterricht wechseln. Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird nun geregelt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig ist, wenn sich die Schülerinnen und Schüler zweimal in der Woche mittels einen anerkannten Testes auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Diese Testpflicht hat am 28.04.2021 begonnen. Sie gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die an der Notfallbetreuung teilnehmen. Zu Fragen des Datenschutzes nehmen Sie bitte Kontakt zur Schulleitung auf. Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien beste Gesundheit und weiterhin viel Durchhaltevermögen. Die Schulleitung
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